Was ist eine Überbeglaubigung?

 
 
Der Notartermin hat stattgefunden, alle für den Verkauf des Hauses notwendigen Unterschriften wurden geleistet. Die Käufer machen einen sympathischen und soliden Eindruck, die 11-jährige Tochter freut sich, dass sie zum Einzug in das eigene Haus mit Garten einen Hund bekommt. Also alles gut? Nun ja, gut schon, aber noch nicht gleich. Eine neue Grundschuldeintragung ist nötig, vorher gibt das finanzierende Geldinstitut die Kaufsumme nicht frei. Das könne noch einmal bis zu zwei Monate dauern! Außerdem muss bei der Gemeinde nachgefragt werden, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen will oder nicht. Also weiter warten… Enttäuschtes Smiley
Gestern, eine Woche später, bekommt Uschi einen Anruf vom Notar. Es gäbe da ein kleines Problem! Der Sachbearbeiter beim Amtsgericht, offizielle Bezeichnung „Entscheider“, würde die Generalvollmacht von Uschis Schwester nicht anerkennen. Er verlange eine sogenannte Apostille auf dem Schriftstück. Die Beschaffung dieser Vollmacht, für die ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, war ja schon eine Geschichte für sich. Die Notarin in dem Heimatstädtchen von Uschis Schwester hatte sogar extra beim zuständigen Amtsgericht in Deutschland angerufen und sich vergewissert, dass sie alles richtig macht. Es kam dann ein sehr offiziell aussehendes Schriftstück mit einer, wie wir dachten, Apostille. Das ist eine Art Siegel, so, wie man immer schon amtliche, offizielle und/oder wichtige Schriftstücke gekennzeichnet hat. Nicht mehr mit Wachs, sondern als ein Stempel, der ganz bestimmte, äußerst strenge Voraussetzungen erfüllen muss, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, weil sie internationale Rechtswege rasch und unbürokratisch ermöglicht. (Quelle: Wikipedia)
Wie genau eine Apostille aussieht, wussten wir natürlich auch nicht, nicht einmal vom Hörensagen kannten wir sie bis dahin. So ging es aber wohl nicht nur uns, denn weder die Bank, noch der Makler und geschweige denn der Notar bezweifelten die Korrektheit der beglaubigten Vollmacht mit dem eingeprägten Stempel. Und von den Entscheidern unbekannter Anzahl beim Amtsgericht hätten es laut dem Notar auch alle akzeptiert, nur dieser eine „Scharfrichter“ (Aussage des Notars) NICHT. Er verlangt eine „Überbeglaubigung“. Die muss in den U.S.A. beantragt werden und, wenn sie beschleunigt bearbeitet werden soll, natürlich auch entsprechend bezahlt werden. Cooles Smiley Der Notar beteuerte Uschi gegenüber, dass er mit Engelszungen versucht habe, dem Entscheider die besonderen Schwierigkeiten des Falles klarzumachen, ohne Erfolg. Dieser hätte durchaus die Möglichkeit, sein okay zu geben und auf die Apostille zu verzichten, soooo wichtig ist eine Vollmacht, die eine Schwester der anderen in einer privaten Erbangelegenheit ausstellt, ja nun auch nicht. Er tut es aber nicht, aus welchen Gründen auch immer. Erzürnt Wie war das mit rasch und unbürokratisch? Dass das möglich ist, hat ein anderer Entscheider bewiesen, der Uschi einen Erbschein ausgestellt hat, bevor überhaupt die Vollmacht aus den U.S.A. in Deutschland angekommen war, mit oder ohne Apostille. Aber nicht mit mir, sagt da ein „Scharfrichter“ in einem kleinen schwäbischen Städtchen. Ich will mindestens eine Überbeglaubigung! Ich habe das Recht, sie zu verlangen und das tue ich. Basta!

Vor vielen, vielen Jahren sang Reinhard Mey sehr unterhaltsam vom „Antrag auf Erteilung eines Anstragsformulars“. Smiley mit geöffnetem Mund

Fortsetzung folgt – irgendwann…

2 Kommentare zu “Was ist eine Überbeglaubigung?

  1. Jaaaa, ein hoch auf den Stock im A…..so manch eines Bürokraten!
    Ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches „Problem“ beim Grundstückverkauf.
    Unzählig oft musste ich zur Gemeinde weil eine Beglaubigung (nach Meinung des Entscheiders) falsch war. Zum Beispiel stand da: Die KOPIE ist beglaubigt. Falsch! Die ABSCHRIFT ist beglaubigt, Richtig! Das war aber nur einer der vielen Fehler.
    Ich sorgte mich schon um den Sachbearbeiter. Wörtlich: Ich drehe noch durch, was will der Mann, ich habe nur diese Stempel zum Beglaubigen.
    Liebe Grüße,
    wir4

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