Der Mann auf dem Dach

 

Oscarlotta schien die Sommermonate ohne uns gut überstanden zu haben. Wenn man von den schwarzen Regenstreifen absieht, die rundum vom Dach herunter ihre Spuren hinterlassen hatten. Das Dach interessierte uns aus einem anderen Grund brennend. Während wir mit Fix und Boxi in Dänemark waren, erreichte uns eines schönen Tages ein Anruf von unserem Heimat-Campingplatz und man teilte uns mit, dass Oscarlotta beschädigt worden sei. Auf dem Nebenplatz hatten Wohnmobil-Touristen einen Party-Pavillon aufgestellt – ohne Absicherung – und waren trotz Gewittervorhersage spazieren, wandern, in das Campingplatzlokal oder sonstwo hingegangen. Eine kräftige Windböe muss ausgereicht haben, um den Pavillon gegen Oscarlotta zu schleudern, an ihr hoch und über das Dach hinweg auf den nächsten Platz. Dort blieb er zerstört in der Böschung hängen und wurde bei der nächsten Gästeeinweisung durch den Rezeptionisten entdeckt. Die zurückkehrenden Besitzer des Pavillons zeigten sich erschrocken, schuldbewusst und gaben zu, den Pavillon nicht befestigt zu haben. Der Campingplatzbesitzer sowie eine Leiter wurden geholt, es wurden Fotos gemacht, die Personalien der Touristen festgehalten, unsere Telefonnummer bekannt gegeben. Bei welcher Versicherung sie haftpflichtversichert sind, fiel den Leuten spontan nicht ein, diese Info bekamen wir später per SMS. Es war die HUK. Man beteuerte, den Schaden zu melden.

PlatzansichtPlatzansichtPavillon in BöschungPavillon in Böschung

Eine Woche später erhielten wir eine eMail vom Campingplatz mit einem gescannten Schreiben der HUK. Man bedauere sehr, dass wir bei dem Sturm Schaden erlitten hätten. Zitat: “Eine Haftung unseres Versicherungsnehmers setzt voraus, dass er schuldhaft eine Beschädigung Ihres Eigentums verursacht hat. Der am Schadentag herrschende Sturm war ursächlich für den Ihnen entstandenen Schaden. Bei diesem Sachverhalt können wir eine Haftung unseres Versicherungsnehmers nicht erkennen. Vielmehr handelt es sich um ein Naturereignis, für dessen Folgen unser Versicherungsnehmer nicht verantwortlich gemacht werden kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Forderungen als rechtlich unbegründet zurückweisen müssen.”

Verständnis? Wir hatten kein Verständnis, nicht mal ansatzweise! Ein Versicherungsnehmer hat also nicht schuldhaft gehandelt, indem er trotz Gewittervorhersage seinen Zelt-Pavillon nicht verankert, befestigt und dann auch noch unbeaufsichtigt gelassen hatte? Er konnte also gar nichts dafür, dass sein Pavillon über unsere Oscarlotta geflogen war und sie beschädigt hatte?? Alles höhere Gewalt??? Ich legte Einspruch ein. In einem nächsten Schreiben hieß es: “Nach Rücksprache mit unserem Versicherungsnehmer gehen wir nunmehr von unserer Haftung aus. Wir haben einen Sachverständigen mit der Besichtigung Ihres Fahrzeugs beauftragt.”

Nun wollten wir natürlich ungern unseren Dänemarkaufenthalt abbrechen und zum Glück erklärte sich der Campingplatzverwalter unseres Vertrauens bereit, die Angelegenheit für uns zu regeln. Ein Termin wurde gemacht, ein Gutachter der Dekra kam, war offenbar erstaunt, dass der Schaden sich auf dem Dach eines Wohnmobils von 3m Höhe befand. Nein, eine Leiter habe er nicht mitgebracht! Es wurde die campingplatzeigene Leiter geholt, der Gutachter begutachtete den Schaden und kam sehr zügig zu der Meinung, dass es sich hierbei um einen Hagelschaden handeln würde. Die Beteuerungen, dass es in diesem Jahr hier noch keinen Hagel gegeben hätte, beeindruckten ihn in keinster Weise. Es wurden Fotos gemacht, viele Fakten notiert und dann entschwand der Herr wieder.

Eine Woche später kam eine eMail der HUK mit angehängtem Gutachterbericht. Zitat: “Die sachverständigenseits festgestellten Beschädigungen sind nicht mit dem geschilderten Hergang in Einklang zu bringen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nicht in die Regulierung eintreten können.” Der “Sachverständige” hatte allen Ernstes einen Hagelschaden auf einer Fläche von ca. 60cm x 100cm konstatiert, bei einem ansonsten völlig unversehrten Dach! Wer hat schon einmal erlebt, dass Hagel lediglich auf einer so kleinen Fläche niedergeht? Und dann noch Hagel, den es gar nicht gegeben hatte? Jetzt reichte es mir endgültig! Wir hatten Fotos von unserer letzten Putzaktion Anfang Juni von einem völlig unbeschädigten Dach. Ein Hagelvorschaden war also auszuschließen. Ich teilte das der Versicherung mit. Oscarlotta hat neuerdings ein Saisonkennzeichen, das besagt, dass sie von Juni bis Ende Oktober nicht fahren darf. Sie konnte also nirgendwo anders gewesen sein (wo es vielleicht gehagelt haben könnte) als auf dem Campingplatz. Ich teilte das der Versicherung mit. Wenn es hagelt, dann hagelt es großräumig und ein Hagelschaden auf einem Wohnmobildach dürfte in der Regel das ganze Dach betreffen und nicht eine kleine Teilfläche. Ich teilte das der Versicherung mit. Die “Tatverursacher” hatten ihr schuldhaftes Verhalten zugegeben. Ich teilte das der Versicherung mit. Durch Fotos belegbar war der Pavillon von der Vorderseite Oscarlottas auf die Rückseite befördert worden. Da er kaum seitlich im Halbkreis um Oscarlotta herumgeflogen sein konnte, blieb nur der Weg über das Dach mit den entsprechenden Schadenspuren. Ich teilte das… Zitat: “Wir sind entsetzt und befremdet darüber, dass a) ein Dekra-Sachverständiger über soviel nicht vorhandenen Sachverstand verfügt und b), dass Sie als regulierender Versicherungsgeber diesen unsachgemäßen Beurteilungen folgen, um einen Schaden, der uns ohne unser Zutun zugefügt wurde, nicht abwickeln zu müssen. Der Verdacht, dass der Sachverständige NICHT unabhängig ist, bleibt da leider nicht aus. Wir bitten dringend und bestimmt um eine erneute Besichtigung durch einen anderen Sachverständigen.”

Die HUK antwortete per eMail: “Wir haben in diesem Sachverhalt den Sachverständigen Hr. XYZ der DEKRA Niederlassung Aalen damit beauftragt den Schadenfall erneut zu prüfen. Bitte nehmen Sie bezüglich des weiteren Vorgehens Kontakt mit der DEKRA Niederlassung Aalen auf.” Herr XYZ (Name geändert) war der Gutachter, der den angeblichen Hagelschaden festgestellt hatte. Er würde ja wohl kaum bei einem zweiten Besuch etwas anderes erklären! Ich rief bei der Versicherung an. Nein, sie würden den Gutachter nicht festlegen, das mache die Dekra. Ja, sie würden verstehen, dass wir nicht denselben Gutachter noch einmal möchten. Ich rief bei der Dekra an. Einen Moment, man verbinde mich weiter. Es meldete sich? Herr XYZ! Ich legte auf. Und rief erneut an. Es meldete sich Frau XYZ! Ich machte ihr klar, dass ich mit jemandem anderen sprechen möchte als mit ihrem (vermutlich) Mann. Der nächste Gesprächspartner war sehr freundlich und erklärte mir, dass er schon verstanden habe, dass wir den Herrn XYZ nicht noch einmal als Gutachter möchten. Er würde uns den Herrn A… schicken. Der sei aber noch in Urlaub und erst nächste Woche wieder einsatzbereit. Wunderbar, nächste Woche sind wir auch wieder zurück. Herr A… rief wie versprochen gleich am Montag an und wir machten einen Termin. Der musste abgesagt werden wegen vorhergesagtem Regen. Wir machten einen neuen Termin eine Woche später. Früher könne er leider nicht. Diesmal schien die Sonne. Und so kam es, dass eines Tages in der letzten Woche ein Mann bäuchlings auf dem Dach von Oscarlotta lag!

Wir hatten hin und her überlegt, ob es sinnvoll sein würde, erneut einen Gutachter der Dekra zu akzeptieren, da er ja gegen seinen Kollegen aussagen müsste. Wir hatten aber keinerlei Kraftreserven mehr, jetzt noch nach einem unabhängigen Gutachter zu suchen, außerdem drängte die Zeit, denn bis zum 1. November, wo Oscarlotta wieder fahren darf und soll, war es nicht mehr weit. Ich war außerdem zuversichtlich, alle Gegenargumente schlüssig und überzeugend dargelegt zu haben. Herr A… schaute sich jeden Quadratzentimeter des Daches an, machte ein bedeutsames Gesicht und teilte mir mit, dass wir beide Recht hätten, der Herr XYZ und ich. Das Dach hätte einen leichten Hagelvorschaden! Als Beweis dafür führte er drei minimale Vertiefungen von ca. 2mm Durchmesser an, die man nur erkennen konnte, wenn er seinen ausgefalteten Spiegelungsschutz darüber hielt. Ich fragte ihn, ob das sein Ernst sei? Ja, das sei ein Hagelvorschaden. Aber ich hätte auch Recht, denn die Beschädigungen auf der Teilfläche hätten eine völlig andere Struktur. Es wurden Fotos gemacht, viele Fakten notiert und dann entschwand Herr A… wieder. Die Tage rief er an und teilte mir mit, dass er seinen für uns positiven Bericht der HUK geschickt habe. Jetzt sind wir mal gespannt…

Schadenfläche mit Eindellungen     

Der Schaden hält sich zum Glück in verdaubarem Ausmaß, aber jetzt geht es uns einfach nur ums Prinzip!!! Es ist doch ein Unding, für etwas, an dem man keinerlei Mitschuld trägt, so vera…t zu werden, sich dermaßen zur Wehr setzen und abstrampeln zu müssen, um sein Recht und zumindest ein kleines “Schmerzensgeld” als Wertminderungsausgleich zu erhalten.

written by Ingrid

P.S.: Wie immer könnt ihr die Fotos durch anklicken auf Originalgröße bringen und den Fototext lesen, wenn ihr den Mauszeiger auf das Foto führt.