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(abgeschlossen mit dem 25. Juli)
Eigentlich wollten wir uns auf der Weiterfahrt noch einen Campingplatz mit großem Dauercampingbereich und der Möglichkeit, Tinyhäuser aufzustellen, anschauen. Aber irgendwie hatten wir das Gefühl, wir sollten zusehen, dass wir möglichst schnell nach Rügen kommen. Also fuhren wir vom Stover Strand aus bis Wismar. Der Wohnmobilstellplatz am Westhafen war recht gut besucht, aber es war auch Wochenende. Die Platzerweiterung dieses sehr beliebten Platzes war schon vollzogen und wir wählten zwei der neuen Plätze, wo wir fast allein standen. Auch hier war das Coronavirus schon Thema, in die Rezeption durfte man nur noch einzeln eintreten. Wir wollten eigentlich eine Woche bleiben, aber die Dame an der Rezeption teilte uns mit, dass sie nicht mehr als drei Nächte akzeptiert, es wäre ja gar nicht klar, ob sie den Platz nicht schließen müssten. Im Moment würden sich die Ereignisse überschlagen. Die Sanitäranlagen würden auf jeden Fall vorsichtshalber schon einmal geschlossen werden. Ein Wohnmobilist musste dringend drei Flaschen Bier für sich und seine beiden Freunde kaufen, sie standen dann im Aufenthaltsbereich beieinander wie immer und fanden das alles ziemlich übertrieben. 




Wir liefen einmal durch den Hafenbereich. Es sah alles ganz normal aus! Da das Wetter schön war, waren, wie von Wismar gewöhnt, viele Menschen unterwegs, auch die Gastronomie war gut besucht, drinnen wie draußen.






Uschi äußerte erste Bedenken, ob es, wenn es denn überhaupt noch möglich sein würde, sinnvoll sei, auf Rügen und dann noch am letzten Zipfel der Insel zu sein, wenn man so gar nicht wisse, wie sich das Geschehen entwickeln würde. Die Fernsehbilder und die Berichte aus Italien waren schon furchteinflößend! Aber es war alles so neu und unglaublich, dass man überhaupt nicht wusste, wie man das alles einschätzen sollte. So wird es sicher jedem gegangen sein in diesen ersten Tagen. Als in China ganze Millionenstädte rigoros abgesperrt wurden, veränderte sich die Einschätzung von „Die übertreiben aber doch etwas, oder?“ in „Wenn es jetzt schon in Italien so schlimm ist, was passiert dann bei uns noch?“. Am Montag war noch keine Rede davon, dass der Stellplatz geschlossen werden würde, am Dienstag hing ein Zettel an der Rezeption, dass alle Gäste am Mittwoch, dem 18. März bis spätestens 12 Uhr den Platz verlassen müssten! Bis Mittwoch hatten wir bezahlt. Die nächste Meldung besagte, dass alle Ostseeinseln dicht gemacht würden, die Nordseeinseln waren das bereits. In einem Laden am Hafen erfuhr ich, dass bis Donnerstag alle Touristen Mecklenburg-Vorpommern zu verlassen haben! Na toll! Ich hatte für den folgenden Montag einen Werkstattermin in Stralsund vereinbart! Uschi beschloss, auf die Schwäbische Ostalb zurückzufahren und absolvierte die 654km in einem Rutsch. Wie es bei mir weiterging, habe ich ja „hier“ bereits berichtet. Im Nachhinein war das natürlich die richtige Entscheidung, nachdem es mir als „Härtefallregelung“ zugesagt wurde, auch hier in Lauterburg auf dem geschlossenen Campingplatz sein zu dürfen. Alle, die wie wir Vollzeit in ihren Wohnmobilen leben, haben sich in Eigenregie irgendeine Lösung suchen müssen. Und das ist nicht nur in Deutschland so, sondern überall auf der Welt. Es sitzen Menschen in Spanien, geduldet auf geschlossenen Campingplätzen oder von der Polizei geduldet auf irgendwelchen Parkplätzen, es sind Menschen untergekommen bei ihnen bis dato völlig unbekannten Portugiesen mit Grundbesitz, in Griechenland auf einem Campingplatz als „Familienangehörige“ deklariert. In Südamerika haben einige ihre Mobile irgendwo untergestellt, auf völlig unbestimmte Zeit und sind mit einem der letzten Flieger nach Hause zu Mama und Papa oder Freunden geflogen. Andere sitzen als Härtefälle in Argentinien auf geschlossenen Campingplätzen, haben da immerhin die Möglichkeit, zu ent- und versorgen, wissen von Gleichgesinnten, die nur wenige Kilometer entfernt auf einem anderen Platz hocken, dürfen aber keinen physischen Kontakt zueinander haben. Umherfahren ist sowieso nirgendwo gestattet, allenfalls kurz zum Einkaufen. Auch die Marokkofahrer, die noch relativ lange versucht haben, sich irgendwie durchzuschlagen, wurden ausgebremst. Da aber hatte Spanien seine Grenzen schon geschlossen und es gab keine Fährverbindungen mehr, nur noch nach Italien, drei Tage Überfahrt für nicht ganz wenig Geld. Hunderte von Wohnmobilen standen zeitweise in langen Schlangen für Tage auf den Zufahrtsstraßen der marokkanischen Häfen. Das waren allerdings nicht alles Fulltimer, sondern Überwinterer, die vermutlich der Meinung waren, dass es doch sooo schlimm nicht kommen würde. Betroffen sind auch nicht nur Wohnmobilfahrer, den Seglern auf der ganzen Welt geht es ganz genauso. Die liegen mit ihren Schiffen zum Großteil in irgendwelchen Häfen rum, dürfen nichts und warten auf den Tag X. Wie wir alle…
Unser Freund Brodo, gemeldet in Schleswig-Holstein, hat Glück. Schleswig-Holstein erlaubt als einziges Bundesland das Reisen innerhalb des Landes, allerdings nur für Menschen, die dort ihren 1. Wohnsitz haben. Natürlich sind auch dort alle touristischen Einrichtungen geschlossen, was dazu führt, dass bei dem schönen Frühlingswetter die Schleswig-Holsteiner mit ihren Wohnmobilen an den Nord-Ostseekanal fahren und sich auf jeden verfügbaren Zufahrtsweg zum Kanal stellen. Stühle und Tische raus und zusammensitzen, wie immer. Und das nicht nur tagsüber. Da wäre es doch sicher besser, die Wohnmobilstellplätze mit Auflagen wieder zu öffnen. Auch wenn nur jeder zweite Platz belegt werden dürfte, was den notwendigen Mindestabstand gewährleisten würde, hätten die Platzbetreiber immerhin 50% ihrer Einnahmen und nicht 100% Ausfall. Und der Inhalt der Toilettenkassetten müsste nicht in die Büsche gekippt werden!
Aber natürlich ist das alles schwierig! Es müssen dermaßen viele Entscheidungen in kürzester Zeit getroffen werden und es ergibt sich erst mit Verzögerung, ob sie richtig oder falsch waren, wobei falsch irreparabel sein kann oder ist. So etwas gab es halt in diesen Ausmaßen noch nie und die Ergebnisse der Spanischen Grippe nach dem 1. Weltkrieg sind so grauenvoll, dass man sicher noch einiges aushält, damit sich so etwas nicht wiederholt!!!
Eine nette Geschichte noch zum Schluss:
Während unserer Wintertour habe ich Uschis eBike auf dem Fahrradträger von Oscarlotta mittransportiert, damit es ihren Fahrradträger, den sie ja hochklappen muss, um ihre Aufbautür öffnen zu können, nicht so belastete. In Wismar änderten wir das und ich deponierte meine Karre, mit der ich die Toilettenkassette transportiere und eine neue Gasflasche hole, wieder hinten bei meinem Fahrrad, gegen Diebstahl gesichert mit einem Kabelschloss. Am Mittwoch beschloss ich, der Einfachheit halber, die Karre nicht für die Fahrt zusätzlich zu befestigen, sondern sie samt geöffnetem Schloss und mit abgenommenen Rädern in der Heckgarage zu verstauen.
In Lauterburg angekommen, nahm ich sie heraus, als ich sie das erste Mal wieder brauchte und befestigte sie danach mit besagtem Schloss wieder auf dem Fahrradträger. Das eine Ende des Kabels rastet automatisch in das Schloss ein. Ein paar Tage später brauchte ich die Karre wieder und stellte fest, dass das Schlüsselbund nicht an seinem Platz war! War es runtergefallen oder hatte ich es irgendwo verräumt? Zum Glück hatte ich noch einen Reserveschlüssel. Ich zermarterte mein Hirn. Wann hatte ich das Schloss das letzte Mal aufgeschlossen??? Aus den hintersten Gehirnwindungen entstand langsam ein Bild: Ich hatte das Schloss in Wismar aufgeschlossen und das Schlüsselbund auf eine Schiene des Fahrradträgers gelegt, weil ich beide Hände brauchte, um die Räder von der Karre lösen zu können. Dann hatte ich die Karre verstaut, die Heckgarage verschlossen und das Schlüsselbund vergessen! Mist!!! Irgendwo in Wismar lagen jetzt seit Tagen meine Schlüssel und niemand konnte etwas damit anfangen. Es handelte sich um 7 oder 8 Schlüssel, die alle mit meinem Rad und auch seiner Befestigung auf dem Fahrradträger zu tun haben und nur von vieren hatte ich ein Duplikat. Wann würde das Schlüsselbund von der Schiene gerutscht sein? Noch auf dem Stellplatz oder auf dem benachbarten Firmenparkplatz, auf den ich gefahren war, weil ich einen Telefonanruf bekam oder beim Abbiegen auf die Hauptstraße oder erst beim Verlassen des ersten Kreisverkehrs? Es gab nur drei Optionen: Ich finde mich mit dem Verlust ab und zerstöre alle schlossgesicherten Befestigungen ODER ich rufe beim Fundamt der Stadt Wismar an ODER ich schreibe eine eMail an den Stellplatz. Ich fing hinten an. Drei Tage später, es war der 1. April, erhielt ich eine Antwortmail, die so anfing: „Sie werden es nicht glauben, aber…“ Der Stellplatzbetreiber war zum Hecke schneiden auf den leeren Platz gekommen und fand mein Schlüsselbund im Gras, ganz in der Nähe meines Platzes.
Ich hatte direkt hinter dem Zaun gestanden und musste rechtwinklich und etwas abschüssig durch das Zufahrtstor zum alten Platzteil fahren. Das hatte offensichtlich ausgereicht, um die Schlüssel ins Rutschen zu bringen. Jubel!!! Ich schickte einen frankierten Rückumschlag mit einer Dankeskarte nach Wismar. Dann passierte tagelang nichts. War es ein übler Aprilscherz gewesen? Nein, das konnte nicht sein, dafür war der Kontakt mit einer mir unbekannten Frau zu nett gewesen. Vielleicht hatte sie Urlaub in der Woche vor Ostern? Ich übte mich in Geduld. Und wurde belohnt! Am Ostersamstag war mein Schlüsselbund wieder in meinem Besitz!!! Ein schöneres Ostergeschenk hätte es für mich gar nicht geben können! 



So, ihr Lieben, jetzt mache ich Schreibpause, auf unbestimmte Zeit. Uschi und mir geht es den Umständen entsprechend gut. Wir machen Waldspaziergänge mit „Leihhunden“, trinken unseren Nachmittagskaffee bei dem schönen Wetter am Teich auf den „Corona“-Bänken und wechseln uns mit dem Fahren zum Einkaufen ab, so alle zwei Wochen. Seit letztem Montag mit „Maske“, was ziemlich gewöhnungsbedürftig ist. Und sicher nicht mehr angenehm, wenn es Sommer wird. Aber auch da müssen wir durch! Verglichen mit den meisten anderen Ländern hatten wir ja noch Glück, dass wir nur Kontaktregeln und keine Ausgangssperre hatten. Hoffentlich bleibt es dabei! Denn wie es weitergeht und wie lange noch und was noch alles auf uns zukommen könnte/wird, steht ja in den Sternen. Es sind außer uns nur eine Handvoll anderer Dauerbewohner hier und entsprechend HERRLICH ruhig ist es. Von Tag zu Tag konnte man zusehen, wie der Wald immer grüner wurde.
Einen Tag, bevor ich hier ankam, sah es noch anders aus! Es ist also nicht ganz furchtbar hier, trotzdem hoffe ich sehr, dass wir irgendwann wieder reisen können. So viel Zeit bleibt uns ja nicht mehr! Ein wenig graust es uns allerdings auch davor, dass in dem Moment, wo das Reisen wieder möglich sein wird, ALLE ihren Nachholbedarf ausleben werden und es überall noch voller sein wird als vorher schon. Vor allem, wenn die Grenzen zu den Lieblingsurlaubsländern weiterhin geschlossen bleiben und die Menschen genötigt sind, ihren Urlaub in Deutschland zu verbringen. Aber soweit ist es ja noch nicht!
Für die, die es interessiert, werde ich wie gehabt jeden Samstag um 18 Uhr ein kleines Lebenszeichen posten, immer hier unten im Anschluss, ohne Benachrichtigungen für unsere Abonnenten. Also schaut einfach ab und zu rein und hinterlasst auch gerne einen Kommentar, wie es euch geht.
Passt gut auf euch auf und bleibt zuversichtlich!
CUL8R!!!

UPDATE vom 9. Mai 2020:
Corona-Lockerungen in BW: Seit Anfang der Woche sind Frisörsalons wieder geöffnet, Zoos und Gottesdienste dürfen wieder besucht werden, alles natürlich mit den entsprechenden Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen.
Was sowohl Kinder als auch Eltern besonders freuen dürfte, ist, dass die Absperrungen der Spielplätze aufgehoben wurden. Allerdings soll sich maximal ein Kind pro 10 Quadratmeter Gesamtfläche dort aufhalten und die Kinder müssen in Begleitung Erwachsener sein.
Seit 4. Mai 2020 findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes auch der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder statt – für die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Eine Woche zuvor (seit 27. April 2020) hat BW als eines der ersten Bundesländer überhaupt die Notbetreuung deutlich ausgeweitet, um mehr Eltern entlasten zu können. Auch Kindertagespflegepersonen können seither bis zu fünf Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig außerhalb der Wohnung tätig sind, betreuen. In der erweiterten Notbetreuung in den Kitas sowie in den Schulen bis Klasse 7 sind inzwischen durchschnittlich etwa zehn Prozent der Kinder. In den Kitas sind es in Einzelfällen derzeit bereits bis zu 25 Prozent der Kinder. Für einen Vergleich: Zuvor, also bis zum 27. April, waren durchschnittlich nur etwa drei Prozent der Kinder in der Notbetreuung, in der Notbetreuung an den Schulen waren es teilweise sogar nur einzelne Kinder.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ich bin mit Oscarlotta vom Platz außerhalb der Schranke ein Stück nach innen vorgerückt, weil rund um meinen Platz die Hecke gestutzt werden muss. Seite für Seite und Tag für Tag befreie ich Oscarlotta vom Winterschmutz, schön langsam. Normalerweise fange ich ja mit dem Dach an, aber dazu konnte ich mich noch nicht aufraffen. Und nach unten auf unsere Terrasse, wo Uschi mit Fix und Boxi steht, werde ich erst wechseln, wenn der Campingplatz wieder für die Dauercamper oder Touristen geöffnet werden darf (voraussichtlich ab dem 18. Mai). Im Moment gefällt es mir, hier oben nicht ganz so abgetrennt vom „Leben“ zu sein. Wenn das Leben hier dann wieder tobt, werde ich die Ruhe unten wieder zu schätzen wissen. Falls es sie dann noch gibt, denn wir befürchten, dass der Campingplatz überrannt bzw. überrollt werden wird. Einen noch größeren Zuwachs als in den vergangenen Jahren wird die Vermietung von Wohnmobilen haben, da man mit ihnen autark ist und sich weiterhin separieren kann, aber trotzdem in Urlaub ist. Der Verkauf von Wohnmobilen wird auch nicht stagnieren und die müssen ja alle irgendwohin! 



UPDATE vom 16. Mai 2020:
Corona-Lockerungen in BW:
– Seit dem 11. Mai dürfen wieder Personen aus zwei verschiedenen Hausständen miteinander Kontakt haben und sich im öffentlichen Raum bewegen, unabhängig von der Anzahl der Personen und ohne den Mindestabstand von 1,5m einhalten zu müssen. Das erlaubt uns, wieder gemeinsam mit Flitzi zum Einkaufen zu fahren. Mal sehen, wann wir davon Gebrauch machen.
– Im privaten Raum dürfen sich mehr als fünf Personen einer Familie treffen, die nicht in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) miteinander verwandt sind, sondern in Seitenlinie (z. B. Geschwister, deren Lebenspartner und Kinder) oder Angehörige eines anderen Haushalts. Ansonsten gilt immer noch die 5-Personen-Obergrenze.
– Alle Geschäfte dürfen, unabhängig von ihrer Größe, wieder geöffnet haben, allerdings nur unter strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
– Musikschulen und Jugendkunstschulen dürfen mit eingeschränktem Betrieb wieder öffnen, ebenso Fahrschulen und Flugschulen.
– Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards wie bei Friseuren dürfen öffnen, also Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios, Piercingstudios und auch Sonnenstudios.
– In Friseursalons sind gesichtsnahe Dienstleistungen wie Bartpflege, Wimpern färben und Augenbrauen zupfen wieder erlaubt.
– Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen, ebenso Freiluft-Sportanlagen für Sportarten ohne Körperkontakt und ebenfalls Hundeschulen und Reitanlagen.
– Sportboothäfen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, Luftsport incl. Modellflug ist wieder möglich.
– Das Tragen von Alltagsmasken ist in Läden, im Nahverkehr, in Zügen des Personenfernverkehrs und in Flughafengebäuden verpflichtend.
Am Dienstagnachmittag bin ich mit Oscarlotta kurz entschlossen auf unsere Terrasse zu Uschi und Fix und Boxi umgezogen, nicht ohne vorher noch das Abwasser abzulassen und eine Gasflasche zu tauschen. Die Eisheiligen machen es nötig, wenigstens über Nacht zu heizen. Der Grund für meine “Flucht” war ein ähnlicher Bauzaun wie auf dem Foto, der zwei benötigte PKW-Parkplätze eliminierte, direkt gegenüber meines Platzes. Da ich spätestens am Sonntag sowieso endgültig umgezogen wäre, kam es auf die paar Tage jetzt auch nicht mehr an.


Es geschehen nämlich bemerkenswerte Dinge hier am Hirtenteich!
Es geht um die große “Hundewiese”, die bis vor ein paar Jahren noch außerhalb des Campingplatzes lag und inzwischen als Zeltwiese “eingemeindet” wurde. Es gab nur einen Nachteil, die Wiese hat eine ausgeprägte Schräglage. Ein Zelt so aufzubauen, dass man nicht übereinander- oder sogar herauskullert, gestaltete sich schwierig.

Also kam eines schönen Morgens ein kompaktes Raupenfahrzeug – der Chef persönlich auf dem Bock – und schob mal eben von unten nach oben die oberste Gras-/Erdeschicht auf einen riesigen Haufen. Dabei sind leider viele Gänseblümchen ums Leben gekommen und auch der eine oder andere Regenwurm, denn die Vögel hatten es ganz schnell spitzgekriegt, dass ihnen ihre Tagesmahlzeit quasi auf dem Teller serviert wurde! Von morgens um sieben bis abends um sieben röhrte das Arbeitsfahrzeug über den Hang, schob und ebnete das Erdreich mit seiner vorne angebrachten Platte und holte große Felsblöcke mit den hinteren drei “Zinken” heraus. Die Schwäbische Ostalb ist bekannt und berüchtigt für ihre steinigen Böden! Wir atmeten dann doch auf, als nach 12 Stunden der Motor ausgeschaltet wurde. Dieselverbrauch? Schlappe 400 Liter pro Arbeitstag (Reservetank auf dem Pickup-Nissan)!!! 




Am nächsten Tag ging es weiter, wieder arbeitete der Chef der Baufirma allein und zwölf Stunden lang. Jetzt ging es darum, den Hang zu terrassieren. Es war ein Vergnügen, dabei zuzuschauen, vom Lärm mal abgesehen. Dieser Mensch wusste, was zu tun ist! Das schwere Raupenfahrzeug “tanzte” und drehte sich fast auf der Stelle, größere Felsbrocken wurden an passender Stelle wieder eingearbeitet, eine Terrasse nach der anderen entstand und ein geschwungener Fahrweg mittendurch. Am Ende des Arbeitstages sah der Hang so aus:




Dann war erst einmal Baupause. Der nächste Schritt wird sein, Stromkabel zu verlegen und Stromsäulen zu installieren. Und da es Komfortplätze werden, gibt es auch einen Frischwasser- und einen Abwasseranschluss an jedem Platz! Sogar die Toilettenkassetten kann man dann dort entleeren!!! So etwas stellen wir uns für die Phase unseres Lebens vor, wenn uns das Wasser schleppen und vielleicht auch das Reisen zu schwer fallen wird.
Aber bis dahin ist hoffentlich noch etwas Zeit! Jetzt genießen wir noch die letzten ruhigen Tage auf einem fast leeren Platz, ab Montag dürfen sowohl Dauercamper als auch Touristen wieder anreisen, allerdings bleiben alle Gemeinschaftsräume geschlossen und man muss zwingend vor Anreise reserviert haben. Auch die Dauercamper müssen sich anmelden, bevor sie auf ihre Parzellen fahren dürfen, damit jederzeit Infektionsketten nachverfolgt werden können. Natürlich müssen die Mindestabstände eingehalten und im Rezeptionsgebäude Alltagsmasken getragen werden. Mal sehen, ob und wie das klappen wird!

UPDATE vom 23. Mai 2020:
Corona-Lockerungen in BW:
– Seit dem 18. Mai dürfen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Eisdielen wieder schrittweise öffnen. Die Öffnungen sollen sowohl für Innen- als auch für Außenbereiche unter strengen Auflagen gelten. Dazu gehören eingeschränkte Öffnungszeiten, Hygienekonzepte und eine Begrenzung der Gästezahlen. Der Besuch einer Speisewirtschaft ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und/oder den Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich. Bei räumlich abgetrennten geschlossenen Gesellschaften sind in Gaststätten auch Zusammenkünfte mit der erweiterten Familie möglich.
– Die Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime werden schrittweise gelockert. Die Leitung einer Einrichtung kann entsprechend Besucher zulassen, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen wurden und ansonsten körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen.
- Pro Bewohner ist pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt. Ausnahmen sind insbesondere für nahestehende Personen im Rahmen der Sterbebegleitung vorgesehen.
- Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, Besucherzimmern oder anderen geeigneten Besucherbereichen zulässig. Besuche im Bewohnerzimmer können von der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn Besucherzimmer oder andere geeignete Besucherbereiche vorhanden sind.
- Besuchswünsche sollen bei der Einrichtung vorab angemeldet werden, um den Einrichtungen ein Besuchsmanagement zu ermöglichen. Unangekündigte Besuche sind ohne Einverständnis der Einrichtung nicht möglich.
- Die Besucher müssen von der Einrichtung registriert werden. Das ist notwendig, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können.
- Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden.
- Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Händedesinfektion betreten werden.
- In allen Bereichen der Einrichtungen gilt die Masken- und Abstandspflicht.
Für Krankenhäuser sind die folgenden Regelungen geplant:
- Die Zahl der Besucher in Krankenhäusern soll in der Regel auf einen Besucher pro Tag und Patient beschränkt sein.
- Besucher, bei denen eine aktive Covid-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an Covid-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden.
- Die in vielen Bereichen der Öffentlichkeit üblichen Schutzmaßnahmen wie Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands sowie die hygienische Händedesinfektion sind auch im Krankenhaus einzuhalten. Die Einrichtungsleitung kann Ausnahmen zulassen, insbesondere im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Unterstützung der Patientinnen und Patienten bei der Nahrungsaufnahme.
- Das Krankenhaus muss für bestimmte hochgradig infektionsgefährdete Patientengruppen wie beispielsweise Patienten nach Knochenmarkstransplantation weitergehende Schutzmaßnahmen veranlassen. Diese können je nach medizinischer Einschätzung bis zu einem kompletten Besuchsverbot reichen.
Quelle: Heidenheimer Zeitung
– Campingplätze (sowie Wohnmobilstellplätze) dürfen wieder öffnen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.
– Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich wie Ausflugsziele, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen unter Auflagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks.
– Fahrgastschiffe dürfen wieder fahren. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht. In der Fahrgastschifffahrt ist aufgrund des vorhandenen relativ großen Raumes, der möglichen Durchlüftung und der weitgehenden Beförderung im Freien das Infektionsrisiko gering, weshalb neben der bestehenden Maskenpflicht auf eine zusätzliche Abstandspflicht verzichtet werden kann.
Persönliche Anmerkung:
Überall im öffentlichen Raum dürfen sich unter Androhung von Verwarnungen und/oder Bußgeldern nur die Angehörigen der erweiterten Familie bzw. die Angehörigen zweier Haushalte treffen. Auf Fahrgastschiffen scheint das nicht kontrolliert zu werden und einen Mindestabstand braucht man auch nicht einzuhalten??? Na, dann wäre das doch die perfekte Location gewesen für die ganzen „Väter“ an Christi Himmelfahrt. Immer schön alleine oder zu zweit oder als „Wohngemeinschaft“ an Bord gehen, sich nett zusammensetzen und gegebenenfalls behaupten, dass man sich gerade erst auf dem Deck kennengelernt hat. Würde allerdings nur Sinn machen, wenn die Gastronomie an Bord geöffnet ist. Denn mit Bierwagen würde man wohl eher nicht aufs Schiff gelassen werden! 
Für unseren Campingplatz gelten „diese“ Bedingungen. Eine Beschränkung der Belegungskapazität gibt es nicht. Ab Montag kam es wie erwartet. Noch etwas zögerlich rollten die ersten Wohnmobile an und binnen zweier Tage wandelte sich das Bild eines verwaisten Platzes in das gewohnte Urlaubssaison-Aussehen. Ausgebucht sind wir zwar noch nicht, aber das wird wohl spätestens zu Pfingsten so sein. Interessant, dass plötzlich alle Wohnmobilisten und auch die Dauercamper ihr eigenes Bad benutzen können!!!
Alle scheinen überaus glücklich zu sein, endlich wieder campen zu dürfen. Und dass sogar die Campingplatzgaststätte wieder geöffnet ist, macht das Glück (fast) perfekt. Schwimmbad und Sauna sind nämlich noch nicht zugänglich, der Spielplatz nur mit den üblichen Auflagen. Aber das wird auch wieder, zu Pfingsten wird es aller Voraussicht nach weitere Lockerungen geben.





Wie erwartet kam es offenbar auch in Niedersachsen. Auch dort durften die Camping- und Stellplätze wieder öffnen, allerdings begrenzt Niedersachsen die Kapazitäten auf 50%. In Greetsiel, wo wir ja Ende Februar noch waren, hat das zum Ergebnis, dass nur jede 2. Parzelle belegt werden durfte, also insgesamt max. 30 Mobile dürfen dort stehen. Es kamen zum Vatertagswochenende aber 90! Als der Platz (halb)voll war, blieben die anderen einfach auf dem vorgelagerten PKW-Parkplatz stehen, auf dem Wohnmobile für einen Tagespreis von €8 ohne die Möglichkeit, Strom zu bekommen, auch stehen dürfen, so weit ich weiß, auch über Nacht. SO ist das aber vermutlich nicht gedacht und es würde uns wirklich interessieren, ob die Polizei eingeschritten ist und welche Maßnahmen sie ergriffen hat. Alle wegschicken? Nur die wegschicken, die nicht genauso viel Abstand zwischen ihren Mobilen hatten wie die auf dem offiziellen Stellplatz? Oder blieb alles unkontrolliert und ohne Maßnahmen?
Vom Stellplatz in Nordhorn vermute ich, dass einfach nur die hintere Hälfte des Platzes abgetrennt wurde. Das wäre zwar die einfachste, aber nicht die effektivste Lösung, weil es nicht für mehr Abstand zwischen den Mobilen sorgt. Der Platz ist nicht parzelliert, man müsste also die Regel aufstellen, dass zwischen den Mobilen (sie stehen hintereinander) immer eine Wagenlänge Platz frei bleiben muss. Das müsste natürlich kontrolliert werden! Da der Platz über einen Parkscheinautomaten bezahlt wird, kommt aber sowieso jeden Tag ein Bediensteter der Stadt vorbei. Wäre also kein Problem! Ich warte aktuell noch auf nähere Infos und Fotos. Wenn ich sie habe, reiche ich sie hier nach! 
Nachtrag:
Nordhorn hat die Vorgaben der Landesregierung gut umgesetzt, mit viel Aufwand sogar. Jeder zweite Platz in der Länge mindestens eines Wohnmobils ist abgesperrt. Offenbar vertraut man nicht darauf, dass die Wohnmobilisten das eigenverantwortlich regeln. So ist auf jeden Fall gewährleistet, dass sich nicht noch jemand dazwischen quetschen kann und der Kontrollaufwand hält sich in Grenzen.


Schön geht vielleicht anders, aber die mediale Berichterstattung aus anderen beliebten Städten/Gegenden des Landes zeigt, dass entsprechend unserer Befürchtungen mindestens jeder Zweite, der ein Wohnmobil besitzt, jetzt auch endlich wieder damit fahren will! Die vorhandenen Stellplätze reichen dafür nicht ansatzweise aus und so werden jetzt gerade sämtliche Wald-, Friedhofs-, Schul- und sonstige Parkplätze mit Beschlag belegt. Seinen Abfall lässt man gerne dort zurück und so manche Toilettenkassette wird wohl ins Gebüsch entleert werden. Dass dieses Verhalten, wenn es jetzt noch gehäufter auftritt als sonst schon, nicht für eine Akzeptanz bei der nicht Wohnmobil fahrenden Anwohnerschaft führen kann, liegt auf der Hand. In der Corona-Krise werden gerade ja an allen möglichen Stellen Missstände deutlich. Einer davon ist sicherlich, dass zwar jedes weitere Jahr immer noch mehr Wohnmobile als im Vorjahr gefertigt und verkauft werden, die Anzahl der Camping- und Stellplätze aber nicht entsprechend steigt. Für uns bedeutet das, dass wir diesen Sommer nirgendwo hinfahren werden. Auch, weil man sich nicht sicher sein kann, dass man z. B. im Ausland willkommen ist. Auf der einen Seite wird zwar das Geld gebraucht, das Touristen bringen, auf der anderen Seite ist aber vielerorts die Angst groß, dass auch das Virus mitgebracht wird. Mehrere Bürgermeister, z. B. der von Cuxhaven, sowie der Ministerpräsident der Niederlande bitten eindringlich darum, doch bitte über Pfingsten noch nicht zu kommen.
UPDATE vom 30. Mai 2020:
Corona-Lockerungen in BW:
– Zu Pfingsten dürfen Campingplätze ab dem 29. Mai 2020 die Sanitäranlagen wieder öffnen, es gilt aber weiterhin, den Mindestabstand einzuhalten und möglichst eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In den Waschräumen müssen einzelne Waschbecken durch geeignete Maßnahmen von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn der Mindestabstand sonst nicht eingehalten werden kann. Weiterhin geöffnet werden dürfen die Gemeinschaftsräume wie Spül- und Waschküchen, die aber u. U. nur von einer Person oder den Personen eines Haushalts betreten werden dürfen.
– Hotels und andere Beherbungsbetriebe sowie Freizeitparks können ebenfalls am 29. Mai wieder öffnen. Überall gelten eingeschränkte Öffnungszeiten, Hygienekonzepte und eine Begrenzung der Gästezahlen.
– Kneipen und Bars dürfen im Zuge der Gleichbehandlung mit Speisegaststätten ihre Außenbereiche ab dem 30. Mai wieder für Gäste freigeben.
– Auch Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen oder Indoorsporthallen sollen ab dem 31. Mai unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften wieder in Betrieb gehen können.
– Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen.
– Die Kontaktregeln gelten nach wie vor.
Die offiziellen Regeln für den Spielplatzbereich unseres Campingplatzes sind auch da:


Bei uns gibt es nichts Neues zu berichten, es passiert halt gerade nichts. Das Einkaufen mit Mund-Nasen-Schutz macht nicht wirklich Spaß und nach einem Bummel in Aalen war uns auch noch nicht. Bei jedem Geschäft Mundschutz anlegen und danach wieder abnehmen? Lästig! Die ganze Zeit tragen? Noch lästiger! Der Spaßfaktor bei allen Unternehmungen hält sich sehr in Grenzen und die Aussicht, dass das noch eine ganze Weile so bleiben wird, trägt nicht gerade dazu bei, besonders zuversichtlich in die Zukunft zu schauen. Wir versuchen, es uns auf unserem Campingplatz so schön wie möglich zu machen und weichen auch schon mal auf einen der Nachbarplätze aus, um noch ein wenig Abendsonne einzufangen.



Da die Sanitärgebäude wieder offen sind, werden auch wieder Leute mit Zelt kommen und auch Bewohner für die Schlaffässer, dann entfällt diese Option für uns. Wenn es richtig heiß ist, sind wir über den Schatten auf unserer Terrasse ja froh, aber zur Zeit freut man sich noch, wenn man in der Sonne sitzen kann.
Wir wünschen euch sonnige, friedliche, geruhsame, zufriedene
Pfingsttage mit Zuversicht und Gelassenheit
und vielleicht einigen wohltuenden zwischenmenschlichen Kontakten,
ob nun real oder virtuell.

UPDATE vom 06. Juni 2020:
Corona-Lockerungen in BW:
– Ab dem 1. Juni können in Baden-Württemberg neue Lockerungen in Kraft treten. Demnach dürfen bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagen in geschlossenen Räumen bis zu zehn Personen, im Freien bis zu 20 Personen teilnehmen. Auch für öffentliche Veranstaltungen wurden erste Lockerungen in Aussicht gestellt. So sollen ab dem 1. Juni auch wieder öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich sein. Hier sei allerdings vorausgesetzt, dass es feste Sitzplätze gebe und die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten würden. Davon profitieren vor allem Kinos und Theater.
Das Kabinett hat zudem beschlossen, dass Großveranstaltungen wie Volksfeste, Dorf- und Schützenfeste, sowie Open-Air-Konzerte, bei denen nicht zu kontrollieren ist, wer sie besucht, auf jeden Fall bis zum 31. August verboten bleiben sollen.
– Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder, einschließlich Badeseen mit kontrolliertem Zugang, dürfen ab dem 4. Juni betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb notwendig sind, insbesondere Sekretariat und Toiletten.
Voraussetzung für den Betrieb von Bädern im Sinne des Absatzes 1 ist die
Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:
1. die Anzahl der am Badebetrieb teilnehmenden Personen ist durch geeignete Maßnahmen zu beschränken;
a) in Schwimmerbecken errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten, aus der Wasserfläche mit 10 Quadratmetern pro Person; abweichend hiervon kann die Wasserfläche in einzelne Bahnen, möglichst mit Leinen oder anderen geeigneten Markierungen, unterteilt werden; innerhalb der Bahnen ist ein Einbahnsystem einzuführen; dabei kann jede Bahn auf einer Bahnlänge von 50 Metern von maximal zehn Personen gleichzeitig genutzt werden; es ist darauf zu achten, dass kein Aufschwimmen oder Überholen stattfindet;
b) in Nichtschwimmerbecken errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten, aus der Wasserfläche mit 4 Quadratmetern pro Person;
c) in ausgewiesenen Therapiebecken errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten, aus der Wasserfläche mit 4,5 Quadratmetern pro Person bei Schwimmerbecken und mit 2,7 Quadratmetern pro Person bei Nichtschwimmerbecken;
d) für Liegewiesen und Liegeflächen errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig auf diesen niederlassen, aus der Liegefläche mit 10 Quadratmetern pro Person; für die Bestimmung der maximalen Personenzahl in den Bädern insgesamt sind sowohl die Wasserfläche als auch die Liegefläche heranzuziehen.
2. während des gesamten Badebetriebs muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, die nicht unter § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO fallen, durchgängig eingehalten werden; Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden; dies gilt nicht für Personen im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO;
3. falls Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten, die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, ist die Anzahl der Personen, die die Toiletten gleichzeitig benutzen dürfen, entsprechend zu beschränken;
4. Zu- und Ausstiege aus den Becken sind räumlich voneinander zu trennen; sofern dies nicht möglich ist, ist auf andere Weise sicherzustellen, dass der Mindestabstand beim Betreten und Verlassen der Becken eingehalten werden kann; die Betreiber haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt zu Sprungtürmen, Wasserrutschen und ähnlichen Attraktionen gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden;
5. Kontakte außerhalb der Schwimmbecken und der einzelnen Attraktionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt; die Betreiber haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendigen der Zutritt zu den Bädern gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden, insbesondere durch vorherige Reservierung oder Ticketbuchung;
6. es dürfen ausschließlich persönliche Schwimm- und Trainingsutensilien, insbesondere Schwimmflügel und Schwimmbrillen, verwendet werden, sofern diese in der Badeordnung zugelassen sind;
7. bei der Umkleide sollen möglichst Einzelkabinen genutzt und die Anzahl der Spinde entsprechend eingeschränkt werden, um den Mindestabstand sicherzustellen;
8. das Duschen vor dem Baden ist in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in Kleinstgruppen durchzuführen; dabei ist im Duschraum eine maximale Anzahl von drei Personen pro 20 Quadratmetern einzuhalten; das Duschen nach dem Baden findet nicht im Duschraum statt; auf das Föhnen der Haare soll nach Möglichkeit verzichtet werden;
9. Textilien, insbesondere Handtücher und Bademäntel, die an die Nutzerinnen oder Nutzer ausgegeben werden, sind nach jeder Nutzerin und jedem Nutzer auszutauschen;
10. die Betreiberinnen und Betreiber der Bäder müssen gewährleisten, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können, insbesondere müssen
a) ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen sichergestellt werden,
b) ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zum Händewaschen zur Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden,
c) Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitärbereiche täglich gereinigt werden; Handläufe an Beckenleitern, Wasserrutschen und Sprunganlagen sind mehrmals täglich zu reinigen;
d) alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller geschlossenen Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Nutzerinnen und Nutzern dienen, genutzt werden.
(4) Schwimmkurse und Schwimmunterricht, einschließlich Trainingseinheiten und Angebote von Sportvereinen, dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen. Schwimmunterricht findet in, möglichst mit Leinen getrennten, Bahnen statt. Dabei kann jede Bahn auf einer Bahnlänge von 50 Metern von maximal zehn Personen gleichzeitig genutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Aufschwimmen oder Überholen stattfindet. Bei Schwimmkursen muss die genutzte Wasserfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 10 Quadratmeter Wasserfläche zur Verfügung stehen. Es dürfen ausschließlich persönliche Trainingsutensilien, insbesondere Paddles, Schwimmbretter, Pull Buoys und Schwimmflossen, verwendet werden.
(5) Die Betreiberin oder der Betreiber hat für jedes Becken sowie für jede Attraktion eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der in den Absätzen 2 und 4 genannten Regeln verantwortlich ist.
(6) Die Betreiberin oder der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzer zu erheben und zu speichern, sofern die Daten nicht bereits vorliegen:
1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
2. Datum sowie Beginn des Besuchs unter Angabe der maximal zulässigen Badezeit entsprechend dem gekauften Ticket, und
3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.
Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen Bäder im Sinne des Absatzes 1 nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 der Betreiberin oder dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind von der Betreiberin oder dem Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Quelle: Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten
Persönliche Anmerkung:
DER WAHNSINN!!!
Wer soll das denn alles umsetzen und dann auch noch kontrollieren??? Bei Sport- und Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen sieht es ganz genauso aus. Für unseren Campingplatz ist somit klar, dass das Schwimmbecken diesen Sommer ohne Wasser bleiben wird!
– Nach den Pfingstferien, also ab dem 15. Juni, sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen, der mit den Fernlernangeboten verzahnt werden soll. Dafür stehen bis zu den Sommerferien sechs Wochen zur Verfügung, die erweiterte Notbetreuung läuft daneben weiter. Darüber hinaus richten die Schulen für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die in den vergangenen Wochen weder digital noch analog erreicht wurden, Lerngruppen an den Schulen ein. Mit diesen Förderangeboten soll den Schülern ermöglicht werden, den Stoff aufzuholen, zu wiederholen und zu vertiefen, damit sie Anschluss halten können. In den Sommerferien wird das Kultusministerium zudem freiwillige Lern- und Förderangebote anbieten und damit Schülerinnen und Schülern, die sich unsicher fühlen und mehr üben möchten, die Möglichkeit geben, Lerninhalte zu wiederholen, zu vertiefen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten.
– Ein Präsenzunterricht an den Grundschulen soll rollierend angeboten werden, um alle Klassenstufen und alle Kinder zu erreichen. Das rollierende System sieht so aus, dass die Kinder im wöchentlichen Wechsel an die Schule kommen – eine Woche die Erst- und Drittklässler, eine Woche die Zweit- und Viertklässler. Der Turnus sieht immer eine Woche Unterricht an der Schule und dann wieder eine Woche Fernlernen von zu Hause aus vor. Damit ist nach den Pfingstferien immer die Hälfte der Grundschüler an der Schule. Da die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen mit Fernlernangeboten schwerer zu erreichen sind als die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, sieht man es als wichtig an, die drei Wochen pro Klassenstufe nach Pfingsten im Präsenzunterricht zu nutzen, um den Lernstand abzugleichen und Inhalte zu vermitteln und zu vertiefen. Der Schwerpunkt liegt auf Deutsch, Mathematik und Sachunterricht – Noten und Klassenarbeiten sollen zweitrangig sein.
– Für das rollierende System an den Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen sieht das Kultusministerium folgenden Rhythmus vor: In den sechs Schulwochen, die noch anstehen, sollen im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 aller Schularten und 9/10 am Gymnasium in Präsenzphasen an den Schulen einbezogen werden. So haben alle Schülerinnen und Schüler bis Schuljahresende noch mindestens zwei Schulwochen Präsenzunterricht an der Schule. Zusätzlich richten die Schulen gezielte Lerngruppen vor Ort für Schülerinnen und Schüler ein, die mit den Fernlernangeboten gar nicht oder nicht gut erreicht werden konnten.
– Eine Ausnahme gilt für die Jahrgänge, die bereits am 4. Mai gestartet sind und in diesem oder im nächsten Jahr vor dem Abschluss stehen. Sie bleiben dauerhaft in der Präsenz.
„Wir reden nicht von einem regulären Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie. Das heißt, dass es jetzt nicht darum gehen darf, noch möglichst viele schriftliche Arbeiten nachzuholen“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg
Persönliche Anmerkung:
Da man nicht in vollständiger Klassenstärke unterrichten kann/darf/sollte, reduziert sich die Anzahl der Unterrichtsstunden noch einmal um die Hälfte. Da bleibt nicht mehr viel übrig! Und nach den Sommerferien ist die Gesamtsituation schätzungsweise immer noch die gleiche. 
– Die Kontaktregeln gelten offenbar nach wie vor, obwohl sie bis zum 5. Juni befristet waren. Ich habe aber weder gestern noch heute dazu Informationen gefunden.
Nach drei Monaten war ich am Donnerstag endlich wieder beim Frisör!
Nach der Wiedereröffnung der Frisörsalons Anfang Mai habe ich mal vorsichtshalber noch etwas gewartet und der Chef unseres Stammsalons bestätigte, dass die ersten drei Wochen heftig gewesen seien. Behandelt wird man nur nach telefonischer Reservierung, damit es zu keinem Wartestau kommt, außer ihm arbeiten nur zwei Angestellte, alle (auch die Kunden) müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Haare werden nur geschnitten, wenn sie vorher gewaschen werden und man muss natürlich seine Personalien angeben, zwecks Kontaktrückverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens. Alles etwas gewöhnungsbedürftig, aber akzeptabel. Nicht akzeptabel fand ich, dass ich mich in eine Liste eintragen musste, in der die Daten der Kunden vor mir aufgelistet waren. Das ist datenschutzrechtlich nicht in Ordnung und das sagte ich dem Chef auch. Immerhin will er keine Adresse, sondern „nur“ eine Telefonnummer. Aber das könnte man natürlich besser handhaben! Uschi fährt am Dienstag hin und wird ihm dazu einen Vorschlag machen. 
Danach fuhr ich noch bei Rewe vorbei, um Brot zu kaufen. Der Zugang zum vorgelagerten Bäckereistand ist schon lange vom eigentlichen Supermarkteingang abgetrennt und führt einbahnstraßenartig durch den Nebeneingang des Bäckereicafés. Ich registrierte, dass zwei oder drei Tische freigegeben waren, kaufte mein Brot, brachte es zu Flitzi, zögerte kurz und ging dann zielstrebig wieder zurück. 

UPDATE vom 13. Juni 2020:
Die ursprünglich bis zum 5. Juni befristeten bundesweiten Kontaktregeln sollten offenbar bis zum Ende des Monats verlängert werden, jedoch scheint jetzt jedes Bundesland mal wieder sein eigenes Süppchen zu kochen.
Eine wichtige Regelung, wie viele Menschen sich aktuell in der Öffentlichkeit treffen dürfen, ist fast geräuschlos in Kraft getreten. Es war eine recht weitreichende Lockerung, die beinahe unbemerkt geblieben wäre: In Baden-Württemberg dürfen sich jetzt bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen! Das steht zwar in der verbindlichen aktuellen Corona-Verordnung und auch auf der Internetseite der Landesregierung unter den wesentlichen Änderungen. In ihrer wöchentlichen Pressekonferenz am Dienstag hingegen schwieg die Landesregierung. Eine separate Mitteilung gab es auch nicht. Ein Regierungssprecher sagt, man hätte das durchaus kommunizieren können, aber es sei nicht im Kabinett, sondern bereits zuvor beschlossen worden. Ansonsten habe man in der Krise „zu 90 bis 95 Prozent“ alles zur rechten Zeit kommuniziert. Dass es hier und da Fehler gebe, sei nicht zu vermeiden. Es sei der Preis, den die Regierung dafür zahle, dass sie in der Pandemie sehr schnell agiere.
Die Polizei befürchtet, dass die Bürger gar nicht mehr wissen, was sie dürfen. Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg, Ralf Kusterer, meint, die Informationspolitik der Landesregierung sei mit jeder Lockerung schlechter geworden. Bürger wüssten oft gar nicht mehr, was sie dürften und was nicht. Auch die Polizei, die ja kontrollieren soll, wie die Regelungen eingehalten werden, erfahre oft erst spät von Änderungen. „Da noch rechtssicher einzuschreiten, ist wirklich schwierig“, sagte Kusterer dem SWR. Im Zweifel würden die Polizisten nicht eingreifen, wenn sie nicht sicher seien.
Im Fall der zehn Personen oder zwei Haushalte (zwei??? – siehe unten), die jetzt wieder in der Öffentlichkeit zusammenkommen dürfen, reichte die Landesregierung die Information schließlich nach. Am Mittwochvormittag veröffentlichte sie einen entsprechenden Beitrag auf Facebook.
Quelle: swr.de
Corona-Lockerungen in BW:
– Ab dem 10. Juni ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Persönliche Anmerkung:
Ich verstehe diese Formulierung nicht!!!
Eine Gruppe von „bis zu zwei Haushalten“ sind ein ODER zwei Haushalte, richtig??? Das wäre aber ja genau das, was bisher auch erlaubt war, also dass man sich nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen durfte. Das Wort „bisher“ impliziert aber eine Veränderung, vermutlich, dass sich jetzt drei Haushalte miteinander treffen dürfen??? Oder durfte ich mich nur als EINZELPERSON mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen und jetzt dürfen das zwei Gesamthaushalte??? Oder fehlt einfach nur das Wörtchen „weiteren“ (ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei WEITEREN Haushalten…)? Also MEIN Haushalt plus zwei weitere? Und wenn „ODER bis zu 10 Personen“ bedeutet, Personen aus bis zu 10 Haushalten, dann ist das doch sowieso egal. Warum sagt man dann nicht ganz einfach, es dürfen sich im öffentlichen Raum Gruppen mit maximal 10 Personen treffen???
Das wäre dann doch auch mit einem Blick (vorausgesetzt, dass man mit einem Blick oder überhaupt bis 10 zählen kann
) nachprüfbar.
Ich befragte die FAQs:
– „Wie ist Familie im öffentlichen Raum zu verstehen?“
Im öffentlichen Raum ist der Begriff „Familie“ gleichbedeutend mit dem Begriff „Haushalt“ zu verstehen. Es kommt hier nicht auf den Verwandtschaftsgrad, sondern auf das Zusammenwohnen an.
– „Wie viele Personen dürfen im öffentlichen Raum zusammenkommen?“
Maximal zehn Personen dürfen zusammenkommen, wenn Angehörige von mindestens drei Hausständen zusammenkommen. Das bedeutet, dass somit zehn Einzelpersonen aus unterschiedlichen Hausständen zusammenkommen können. Haben beispielsweise zwei Hausstände zusammen weniger als 10 Personen, dann können weitere Haushalte/Personen dazu kommen, bis die Personengrenze erreicht ist. Der Mindestabstand innerhalb der Gruppe muss untereinander NICHT eingehalten werden.
Persönliche Anmerkung:
MINDESTENS drei Hausstände!?!? Zwei Hausstände, die bereits aus 10 Personen bestehen (zwei kinderreiche Familien oder eine plus Wohngemeinschaft z. B.) dürften sich dann nach der Formulierung GAR NICHT treffen?!?! 
– „Zählen Kinder als Personen?“
Ja, Kinder zählen als eigenständige Personen.
– „Darf man draußen mit zwei Freund*innen laufen?“
Ja, das ist möglich. Im öffentlichen Raum dürfen bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen.
– „Dürfen zwei Familien sich mit einer weiteren Person draußen unterhalten?“
Ja, da es sich dann um drei Haushalte handelt, es dürfen aber maximal zehn Personen zusammenkommen.
– „Was ist mit dem Garten?“
Für den Garten gelten die gleichen Regeln wie für die Wohnung.
Und damit wären wir bei den Regeln für den privaten Raum:
– Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
Noch etwas lustiges:
– „Wie viele dürfen im Auto mitfahren?“
Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum. Deshalb gelten auch in privaten Kraftfahrzeugen die entsprechenden Regelungen. Theoretisch könnten also maximal zehn Personen in einem Auto fahren.
Alle im Auto sollten eine Maske tragen, da sie lange auf engen Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht.
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Persönliche Anmerkung:
Ich höre den Amtsschimmel LAUT wiehern! UND – als Nichtschwabe muss ich doch mit etwas (nur ein wenig) Genugtuung anmerken, dass die Schwaben eben doch nicht alles können außer hochdeutsch, wie sie gerne betonen. In Sachen Formulierung wäre durchaus noch etwas Luft nach oben. Oder sollte es dann einfach doch nur am Hochdeutschen liegen???
Das trübe, kühle und regnerische Wetter der letzten Woche habe ich dazu genutzt, meine 50 Jahre alte Nähmaschine nach 5 Jahren wieder zu reaktivieren. Sie fährt, auf einer dicken Schaumstoffplatte stehend, in Oscarlotta mit und ich war gespannt, ob und wie sie die Erschütterungen verkraftet hatte. Tja, das war früher eben noch Qualitätsarbeit! Sie brauchte ein paar Tropfen Öl und ein paar Umdrehungen, danach schnurrte sie los. 

UPDATE vom 20. Juni 2020:
Die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin fand am 17. Juni zum ersten Mal nach langer Zeit wieder im persönlichen Austausch in Berlin statt. Das aktuelle Infektionsgeschehen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie standen auf der Agenda der Beratungen zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder. Trotz aktuell beständig kleinerer Infektionszahlen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bestimmte „Basismaßnahmen“ zum gegenseitigen Schutz vor Ansteckung weiterhin gelten. Dazu gehört der Mindestabstand von 1,5 Metern, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen.
„Solange es kein Medikament und keinen Impfstoff gibt, müssen wir mit der Pandemie leben“, erklärte Kanzlerin Merkel dazu. Dies zeigten auch lokale Ausbruchsgeschehen, die dort stattfänden, „wo die Abstandsregelungen systematisch nicht eingehalten werden können“. Die Botschaft an die Menschen sei: „Ihr müsst weiter auf den Abstand achten und dieser Abstand ist einzuhalten. Das ist sehr, sehr ernst gemeint“.
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen demzufolge mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden.
Quelle: 2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bereits Anfang der Woche ging die lange angekündigte Corona-Warn-App für Smartphones mit Android- und Apple-Betriebssystem an den Start. Leider stellte sich ziemlich bald heraus, dass sie nur auf neueren Geräten bzw. Geräten, die über das neueste Betriebssystem-Update verfügen, installiert werden kann. Außerdem zeigte sich, dass der Umgang mit der App von offizieller Stelle wohl nicht ausreichend kommuniziert worden war, da bei den Gesundheitsämtern die Telefone heißliefen. Ein Kritikpunkt ist auch, dass die App nur in deutscher und in englischer Sprache existiert. Es gibt noch weitere Stolpersteine, sodass es fraglich ist, ob erreicht werden kann, dass mindestens 60% der Bevölkerung die App dann auch nutzen, was als effektiv erachtet wird.
Persönliche Anmerkung:
Ich bin der Meinung, dass die Entwicklung nicht mehr als ein „gut gemeinter Versuch“ ist, um den Menschen ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Dafür ist sie aber leider unfassbar teuer mit rund 20 Millionen Euro Entwicklungskosten! Und mit weiteren laufenden Kosten können es bis Ende 2021 sogar an die 69 Millionen Euro werden. (nähere Infos „hier„).
Das ist natürlich heftig viel Geld, das vielleicht in anderen Bereichen mehr bewirken könnte.
Seit dem 15. Juni sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes teilweise aufgehoben worden und zwar in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und
in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Das bedeutet nicht, dass jede Reise in die genannten Länder ohne Einschränkungen möglich ist. Einzelne Länder können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen. Für Finnland, Norwegen, Schweden und Spanien verzögert sich aus diesen Gründen die Aufhebung der Reisewarnung noch bis auf weiteres. Von Reisen nach Großbritannien, Irland und Malta wird abgeraten. Auch darüber hinaus sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen und sich vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland informieren. Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Reise entscheiden Reisende nach wie vor selbst. Kriterien sollten sein eine positive Pandemieentwicklung, ein stabiles Gesundheitssystem und stimmige Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus im Zielland sowie verlässliche Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten. Eine zweite großangelegte Rückholaktion deutscher Urlauber aus der ganzen Welt wird es nicht noch einmal geben, das wurde von Seiten der Regierung bereits erklärt.
Diese Aufhebung der Reisewarnung gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020 und kann jederzeit widerrufen werden, falls sich am Pandemiegeschehen dramatische Änderungen ergeben.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Die Lufthansa hat sich mit einer Äußerung etwas weit aus dem Fenster gelehnt, nämlich zu versprechen, dass sie jeden Fluggast wieder in die Heimat zurückbringen wird, falls er am Zielort aus unterschiedlichen (Corona-) Gründen nicht einreisen darf. Die rechtliche Seite sieht laut dem Auswärtigen Amt aber folgendermaßen aus: „Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Eine Rückreise ist während dieser Zeit in der Regel nicht möglich.“
Persönliche Anmerkung:
Und selbst wenn man zwar als evtl. infiziert eingeordnet und nicht in Quarantäne genommen wird, aber auch nicht reingelassen wird, nimmt die Lufthansa einen dann in der nächsten vollbesetzten Linienmaschine wieder mit zurück??? Oder wie? 
In Baden-Württemberg hat sich hingegen nicht allzuviel Neues ergeben.
Corona-Lockerungen in BW:
– Die Verordnungsermächtigung für Hygienevorgaben für Bäder (siehe Update vom 6. Juni) wird auf Saunen erweitert.
– Vom 15. Juni an können Reisebusse unter Auflagen wieder fahren. Näheres regelt die neue Corona-Verordnung Reisebusse. Sie sieht unter anderem vor, dass die Fahrgäste während der Fahrt eine Mund- und Nasenbedeckung tragen müssen, wie dies auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorgeschrieben ist. Außerhalb der Reisebusse und beim Zu- und Ausstieg ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden. Außerdem soll jeder Fahrgast einen fest zugewiesenen Sitzplatz erhalten und es gelten bestimmte Hygieneregeln. Unter anderem muss ausreichend Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Die Daten der Reisenden müssen festgehalten werden, damit über möglicherweise auftretende Infektionen informiert werden kann.
Auch bei uns gibt es absolut nichts Neues. Von Hurtigruten kam zwar eine eMail, welche die ab Ende Juni wieder stattfindensollenden Seereisen bewirbt, aber nach kurzen Überlegungen werden wir dieses Jahr unseren Reisegutschein sicher nicht einlösen. Es gäbe zwar Vorteile, zum Beispiel, dass die Schiffe nur mit der Hälfte der verfügbaren Kapazitäten belegt werden, aber die Reise, die wir im Mai hatten machen wollen, wird im Moment gar nicht angeboten und es gibt derartig viele Sicherheitsvorkehrungen, dass es vermutlich eher nervig als unterhaltsam sein würde.
Wir leben also weiterhin unseren Alltag, schauen den weißen Wolken nach und fangen an zu träumen…

Nachtrag:
Jetzt habe ich endlich eine Formulierung gefunden, die der Verordnung, die ich beim letzten Mal veröffentlicht und nicht verstanden hatte, einen Sinn gibt!!!
Ich zitiere noch einmal:
– Ab dem 10. Juni ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Gemeint ist es so und so macht es auch Sinn:
Für Treffen im öffentlichen Raum gilt: Entweder maximal 10 beliebige Personen oder beliebig viele Personen aus maximal zwei Haushalten.
Also, geht doch!!!
Wobeiiii – geändert hat sich dann ja lediglich, dass sich jetzt bis zu 10 Personen aus mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Hätte man das nicht auch gleich so formulieren können??? Für alle, die es immer noch nicht verstanden haben:
Version A: Die Angehörigen von maximal zwei Haushalten, egal wie viele Personen!
Version B: Maximal 10 Personen aus maximal 10 Haushalten! 
UPDATE vom 27. Juni 2020:
Die rasante Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Schlachthäusern bzw. unter den dort beschäftigten Arbeitern und die Sorge um eine darüberhinaus gehende Verbreitung in der Bevölkerung der jeweiligen Städte/Landkreise hat, wie von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dazu geführt, dass es zu erneuten Beschränkungen kam. Überall, wo es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen gibt, müssen, die besonderen Bedingungen berücksichtigend, Lockerungen zurückgenommen werden. Aktuell betrifft das in Nordrhein-Westfalen den Kreis Gütersloh und den Nachbarkreis Warendorf. In beiden Fällen reagierten die Behörden mit lokalen Quarantänemaßnahmen und gezieltem Testen. Man hofft, die Infektionswelle zu stoppen, noch bevor sie die breite Bevölkerung erreicht. Die „Coronaregionalverordnung“ trat am 24. Juni zu Mitternacht in Kraft und gilt zunächst bis 30. Juni.
– Es gelten wieder Kontaktbeschränkungen wie im März 2020. Diese Beschränkungen schreiben vor, dass sich nur Menschen aus einer Familie oder einem Hausstand in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten dürfen. Treffen dürfen sich auch maximal zwei Personen, die weder der Familie angehören noch zusammen leben.
– Verboten sind viele Kulturveranstaltungen sowie Sport in geschlossenen Räumen. Fitnessstudios werden ebenso geschlossen wie Kinos sowie Bars und Thekenbetriebe. Restaurants dürfen unter Auflagen geöffnet bleiben, jedoch dürfen maximal zwei Personen oder alternativ eine Familie an einem Tisch sitzen.
– Bereits seit dem 17. Juni sind die Schulen und Kitas im Kreis Gütersloh wieder geschlossen. Der Kreis Warendorf zog am 25. Juni nach.
Am kommenden Montag, 29. Juni, beginnen in NRW die Sommerferien. Ministerpräsident Armin Laschet erklärte, der Lockdown bedeute kein Ausreiseverbot. Er appellierte aber an die Betroffenen, den Kreis nicht zu verlassen. In mehreren Urlaubsgebieten Deutschlands sind Reisende aus den betroffenen Regionen unerwünscht.
Persönliche Anmerkung:
So schlimm das für die Menschen, die dort leben und nun betroffen sind, auch ist, so zeigt es lediglich auf, diesmal an einer anderen Stelle, was im Umgang mit dieser Pandemie nicht funktioniert. Das Gute an all dem nicht Guten ist, dass an verschiedenen „Orten“ Missstände, die schon länger bestehen und durchaus bekannt sind, endlich in den Fokus einer größeren Öffentlichkeit rücken. Hoffentlich nachhaltig auch, dass es in der moralischen Verantwortung des Endverbrauchers liegt (und liegen sollte!), unter welchen Bedingungen die Fleischerzeugung geschieht. Nicht erst in den Schlachtbetrieben.
Dass vielen Menschen aus den betreffenden Landkreisen jetzt die Urlaubsplanung zerstört wird, ist natürlich bedauernswert, gerade nach den Wochen der Entbehrungen, die sie gerade hinter sich lassen konnten. Aber Urlaub ist nun mal kein Grundrecht und auch nicht lebensnotwendig, man hat sich nur in den letzten Jahrzehnten halt daran gewöhnt.
Ich denke, dass es sehr wichtig ist, zu verstehen, dass das Virus nicht aus Deutschland verschwunden ist, ganz egal, wie wenig aktuelle Infektionen es in bestimmten Regionen im Moment (noch) gibt. Gerade das Reisen in andere Gegenden und Länder kann sehr leicht dazu führen, dass es vermehrt Neuinfektionen geben kann, vor allem, wenn man in der Urlaubstimmung die neu erlernten, aber immer noch ungewohnten, Verhaltensmaßnahmen vergisst. Es kann in Zukunft also ganz leicht auch in anderen Teilen Deutschlands wieder zu Neuinfektionen kommen, auch ohne besondere Bedingungen wie in Gütersloh und Umgebung. Es gibt offenbar leider immer noch zu viele Menschen, die das Signal der Lockerungen missverstehen. 
Corona-Lockerungen in BW:
keine
Corona-Verschärfungen in BW:
– (1) Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben, wie z. B. Hotels, Gasthöfen und Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie in vergleichbaren Einrichtungen Personen zu beherbergen, die aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.
– (2) Absatz 1 gilt nicht für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in das Land Baden-Württemberg vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.
Quelle: Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote
Persönliche Anmerkung:
Die Sorge bezüglich Einschleppung des Virus ist nachvollziehbar. Da die Inkubationszeit allerdings bis zu 14 Tagen beträgt, sagt ein negatives Testergebnis von vor 48 Stunden nicht besonders viel aus. Wirklich sicher wäre nur eine 14-tägige überwachte Quarantäne. Das würde aber bedeuten, dass vom Urlaub nichts oder nicht mehr viel übrig bleibt. 
Neuerungen bei uns:
keine
Und nein, wir essen nicht aus lauter Verzweiflung jetzt schon unsere Smartphones!!! 






UPDATE vom 3. Juli 2020:
Am 1. Juli ist die neue (überarbeitete) Corona-Verordnung für Baden-Württemberg in Kraft getreten, die allerdings nicht viele Änderungen bringt.
Corona-Lockerungen in BW:
– Ab dem 1. Juli darf man sich in Baden-Württemberg sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum mit insgesamt 20 Personen treffen. Bisher waren nur Treffen zwischen 10 Personen oder Angehörigen von zwei Haushalten erlaubt. Die neue Verordnung unterscheidet nicht mehr zwischen dem privaten und öffentlichen Raum.
– Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
– Ab dem 1. Juli können nicht nur Feiern in angemieteten Räumen, sondern auch zu Hause mit bis zu 100 Personen stattfinden. Die Grenze von maximal 100 Teilnehmern gilt unabhängig vom Alter oder Verwandtschaftsgrad der Gäste. Beschäftigte des Veranstaltungsortes und sonstige Mitwirkende wie etwa DJ oder Fotograf zählen nicht zu den Teilnehmenden.
Eine private Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer privaten Veranstalterin oder eines privaten Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.
Bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmern muss kein Hygienekonzept mehr eingehalten werden, das heißt, es werden keine Abstands- oder Desinfektionsregelungen etc. verpflichtend vorgeschrieben. Dies gilt zum Beispiel bei Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern oder Taufen.
– Auch bei Mannschaftssportarten wird gelockert: Fußballer, Handballer, Basketballer oder Volleyballer dürfen ab sofort ohne Abstandsregeln trainieren und spielen.
Corona-Verschärfungen in BW:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote gilt noch bis zum 31. August 2020.
Neuerungen bei uns:
Uschi hat sich ein neues Smartphone gekauft, nicht nur, aber auch, um die Corona Warn-App installieren zu können, obwohl wir von ihr nicht oft Gebrauch machen können, zumindest solange wir hier bleiben. Auf einem Spaziergang entstanden dann die ersten Probefotos. Von der Qualität der Fotofunktion könnt ihr euch jetzt selbst überzeugen. 








UPDATE vom 11. Juli 2020:
Am 1. Juli ist die neue (überarbeitete) Corona-Verordnung für Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Corona-Lockerungen in BW:
keine
Corona-Verschärfungen in BW:
keine
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote gilt noch bis zum 31. August 2020.
Neuerungen bei uns:
keine
Uschi war mit ihrem eBike und dem neuen Smartphone unterwegs und hat weitere schöne Sommerfotos mitgebracht. 









UPDATE vom 18. Juli 2020:
Am 1. Juli ist die neue (überarbeitete) Corona-Verordnung für Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Corona-Lockerungen in BW:
keine
Corona-Verschärfungen in BW:
keine
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote gilt noch bis zum 31. August 2020.
Neuerungen am Hirtenteich:
Das Schwimmbecken ist doch noch mit Wasser befüllt worden, trotz der so umfangreichen Corona-Bestimmungen.
Es wurde eine Reihe von Schildern und Hinweisen aufgestellt, Markierungen in Form von Pfeilen angebracht und Regeln erstellt. Zum Beispiel darf man nur noch gegen den Uhrzeigersinn um das Becken herumlaufen, etwa beim Verlassen des Badebereichs, um unnötige Begegnungen zu vermeiden. Es muss immer der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden, die Badedauer ist auf eine Stunde beschränkt, weil sich nur maximal 10 Personen gleichzeitig im Wasser bzw. im Schwimmbadbereich aufhalten dürfen. Um das zu gewährleisten, ohne nachzählen zu müssen, gibt es 10 rote Armbänder, die in einer Plastikwanne im Eingangsbereich in einer Desinfektionsflüssigkeit liegen. Ohne Armband darf niemand ins Schwimmbad. Wenn alle Armbänder vergeben sind, heißt es warten! Gut durchdacht, das Ganze, ob es dann funktionieren wird, wenn die Sommerferien in Baden-Württemberg begonnen haben, wird sich herausstellen. Der Schwimmbadbereich ist videoüberwacht, sodass bei Verstößen eingegriffen werden kann. Im besten Fall gibt es Eltern, die mit darauf achten, dass alle sich an die Regeln halten. Ansonsten wird es sein wie am Ballermann auf Mallorca, bei Missachtung wird man des Vergnügens wieder beraubt und das Bad geschlossen. Das wäre dann nur sehr bedauerlich für alle Unschuldigen. 
Persönliche Anmerkung:
Ich fürchte, dass es den Kindern nicht möglich sein wird, den Mindestabstand einzuhalten bzw. sie davon zu überzeugen, dass sie es tun sollen. Das Schwimmbecken war bisher immer ein Spaßbereich, schwimmen für Erwachsene nur möglich ganz früh am Tag oder wenn es regnet.
Was Kinder in einem Freibad in der Regel machen, hat nichts mit Abstand zu tun. Sie werden ganz sicher nicht gesittet mit 1,50m Abstand hintereinanderher schwimmen. Und Arschbomben sind auch verboten!
Da bis zum Alter von 12 Jahren ein Erziehungsberechtigter dabei oder zumindest in Sichtweite am Zaun sein muss, liegt die Verantwortung zunächst bei diesen. Schwierig, schwierig! Auf Spielplätzen ist es ja genauso. Mit Abstand im Sandkasten spielen oder rutschen oder Karussel fahren? Da kann man nur hoffen, dass die wenigen Studien, die bisher gemacht worden sind und die besagen, dass das Infektionsgeschehen bei Kindern weniger ausgeprägt ist als bei Erwachsenen, Recht haben. 










UPDATE vom 25. Juli 2020:
Am 1. Juli ist die neue (überarbeitete) Corona-Verordnung für Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Corona-Lockerungen in BW:
keine
Corona-Verschärfungen in BW:
keine
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote gilt noch bis zum 31. August 2020.
Neuerungen am Hirtenteich und bei uns:
keine
Nach fünf Corona-Monaten, in denen wir alle zunehmend mit neuen Erkenntnissen, Erfahrungen, Rahmenbedingungen, Verhaltensmaßnahmen, Schreckensnachrichten konfrontiert wurden, scheint Deutschland an einem Punkt angekommen zu sein, an dem man – Regierung und Bürger – etwas mehr als nur eine Ahnung hat, wie das alles weitergehen könnte. Klar ist, dass wir dieses Virus wohl so schnell nicht wieder loswerden und auch wenn das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gebracht werden konnte (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern auf der Erde zum jetzigen Zeitpunkt), können wir nicht sicher sein, dass das Geschehen nicht wieder eskalieren kann, im Herbst/Winter zum Beispiel, wenn wir uns alle wieder verstärkt in geschlossenen Räumen aufhalten. Ein Impfstoff, so er denn überhaupt entwickelt werden kann, wird nicht zu 100% wirksam sein und auch nur für eine begrenzte Zeitdauer, so wie es bei der Grippeimpfung schon seit Jahren ist. Außerdem neigen Viren dazu, zu mutieren, sodass der Impfstoff ständig angepasst werden müsste. Am Anfang war ich noch der Meinung, dass sich möglichst viele Menschen infizieren müssten, damit eine Herdenimmunität, die ja zu Beginn im Gespräch war, erreicht werden könnte. Da dafür aber ca. 60% der Bevölkerung nötig sind, würde das viel zu lange dauern und viel zu viele Todesopfer fordern. Schweden hat es versucht und bezahlt mit viermal so vielen Toten wie Deutschland, im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen. Auch hätte eine Herdenimmunität ja nur dann einen Sinn, wenn die Grenzen geschlossen bleiben würden. Außerdem weiß man bisher nicht einmal, wie lange infizierte Genesende immun bleiben.
Dieses unselige SARS-CoV-2 hat die ganze Welt in kürzester Zeit und ohne Vorwarnung „aufgemischt“ und wir waren und sind alle ziemlich hilflos. Alles, was bisher geschah, war nichts mehr als ein Versuch, noch Schlimmeres zu verhindern und die Entscheidungen mussten schnell und oft aus dem Bauch heraus getroffen werden, ohne vorher absolvierte Katastrophenübungen. Und wie bei jeder Brandlöschung gibt es – leider – nicht unerhebliche Kollateralschäden, vor allem im wirtschaftlichen Bereich. Ich glaube, dass wir über die wirklichen Dimensionen noch gar nicht Bescheid wissen, von einigen Insidern mal abgesehen!
Bedauerlicherweise gibt es offensichtlich eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen, die die Gefahr, die von diesem Virus ausgeht, nicht oder nicht mehr wahrhaben will. Sie sind eine potenzielle Gefahr für alle anderen und leider sieht man es ja niemandem an, ob er infiziert ist. Und unglücklicherweise ist die Ansteckungsgefahr am größten, kurz bevor der Infizierte sich krank fühlt. Wenn er überhaupt etwas von seiner Erkrankung spürt. Dann kann er aber trotzdem schon mehrere andere Menschen angesteckt haben, von denen einige vielleicht schwer erkranken und einige vielleicht sterben.
Keine Ahnung, wie das mit dem Schulregelbetrieb nach den Sommerferien gehen soll! Kinder halten keine Abstände ein. Vielleicht mehr schlecht als recht noch da, wo sie kontrolliert werden. Und es ist auch nicht förderlich für ihre Entwicklung, keine körperliche Nähe zulassen zu dürfen. Was ist mit den ganzen Urlaubsrückkehrern, die sich ins Ausland getraut haben? Sie einmal bei Ankunft am Flughafen zu testen, ist nicht ausreichend, da sie sich noch am letzten Tag am Flughafen oder während des Rückflugs angesteckt haben können. Die Inkubationszeit bei Covid-19 beträgt bis zu 14 Tagen. Großbritannien schickt alle Rückkehrer aus Risikogebieten aktuell in Quarantäne. Das ist die sicherste Maßnahme, muss aber auch kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert werden, wenn es einen Effekt haben soll. Und es hat natürlich erhebliche finanzielle Auswirkungen, denn vermutlich können es sich die wenigsten Arbeitnehmer leisten, auf einen halben Monatslohn zu verzichten.
Es ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon, so hieß es von Anfang an von Fachleuten. Wir wollten das irgendwie alle nicht glauben, dachten, na ja, in ein paar Wochen wird der Spuk schon vorbei sein. Ist er nicht, wird er nicht. Wir müssen eine Umgehensweise mit dieser Bedrohung finden, alle zusammen (scheint nicht zu funktionieren) oder jeder für sich. Es hat, glaube ich, ziemlich viel mit Risikobereitschaft, aber auch mit Verantwortungsgefühl, zu tun. Das gilt ja in allen Bereichen des Lebens und Menschen gehen ziemlich unterschiedlich damit um. In jungen Jahren fühlt man sich unsterblich und macht sich eventuell auch nicht besonders viele Gedanken darüber, ob man mit seinem Verhalten vielleicht nicht nur sich, sondern auch andere gefährdet. Das hat mit Egoismus (ich will Spaß!), Wenn-Dann-Denken (mir doch egal) und Verstand zu tun. Albert Einstein wird ein schöner Spruch zugeordnet, der heißt: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit – aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Viele Menschen reifen charakterlich im Verlauf ihres Lebens, aber eben nicht alle. Ich kann mich also nicht auf die anderen verlassen, sondern muss für mich entscheiden, ob ich das Risiko, an Covid-19 zu erkranken (mit all den Spätschäden, deren Ausmaß noch gar nicht bekannt ist), ignoriere, in Kauf nehme oder so weit wie möglich eliminiere. Und das jeden Tag und in jeder neuen Situation. Anstrengend! Frustrierend! Lähmend! Wie gesagt, jeder muss das für sich selbst entscheiden, sollte dabei möglichst aber nicht vergessen, dass er die Verantwortung nicht nur für sich selbst trägt. Ich fürchte, dass ist der schwierigste Teil! 
Wir werden noch bis Anfang September hier am Hirtenteich bleiben und uns dann vorsichtig wieder in „die Welt“ wagen. Die wöchentlichen Updates beende ich hiermit, da sich voraussichtlich in der nächsten Zeit nichts gravierend verändern und unser Alltagsleben vorläufig völlig unspektakulär bleiben wird. Die nächsten Beiträge, voraussichtlich ab Mitte September, kommen wieder mit Benachrichtigungen für unsere Abonnenten.
Passt weiterhin gut auf euch auf!

written by Ingrid
photos taken with iPhone and Samsung Galaxy S20 (except drone photos)
P.S.: Wie immer könnt ihr die Fotos durch anklicken auf Originalgröße bringen (bessere Qualität) und den Fototext lesen, wenn ihr den Mauszeiger auf das Foto führt.